Die Pflicht eines jeden Unternehmers ist die sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Aufgrund dessen hat er dafür sorgen, dass sein Betrieb sicherheitstechnisch betreut wird.
Arbeitssicherheit:
Brandschutz:
Gerne teile ich Ihnen meine Referenzen mit.
Aus Gründen der Verschwiegenheit kann ich Ihnen meine Referenzen nur auf Anfrage und mit Genehmigung der Auftraggeber mitteilen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.