sicavera Ingenieurbüro für Arbeitsicherheit und Brandschutz
sicavera Ingenieurbüro für Arbeitsicherheitund Brandschutz

Pflichten des Unternehmers nach DGUV §2

Die Pflicht eines jeden Unternehmers ist die sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Aufgrund dessen hat er dafür sorgen, dass sein Betrieb sicherheitstechnisch betreut wird.

Zu meinem Leistungsspektrum gehört:

Arbeitssicherheit:

  • Beratung bei der Umsetzung von berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften im Arbeitsschutz
  • Betriebsbegehungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilungen, Risikobewertung und Entwicklung von betriebsspezifischen Maßnahmenvorschlägen sowie Unterstützung bei der Realisierung inklusiv deren Dokumentation
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Arbeitsschutz
  • Durchführung von Schulungen, Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit inklusiv deren Dokumentation
  • Unterstützung beim Aufbau einer innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Organisation und Moderation des Arbeitschutzausschusses (ASA)
  • Bildschirmarbeitsplatzanalyse inklusiv Beleuchtungsmessung sowie der Raumklimaparameter
  • Erstellung eines Lärmkatasters sowie Beratung bei der Findung eins geeigneten Gehörschutzes
  • Lärmmessungen und Auswertungen gemäß DIN EN ISO 11690 und DIN EN ISO 14257
  • Dokumentation Ihrer Gefahrstoffe durch Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
  • Beleuchtungsmessung und Protokollerstellung
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten der Arbeitssicherheit

Brandschutz:

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Überwachen der Benutzbarkeit und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Ausarbeitung von Unterlagen (z.B. Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehreinsatzpläne, Brandschutzordnungen, Alarm- und Notfallpläne)
  • Erstellung Flucht- und Rettungspläne nach § BGV A8 und ArbStättV
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Meine Zielgruppen:

  •  Industriebetriebe
  •  Handwerksbetriebe
  •  Verwaltungen 
  •  Banken und Kanzleien
  •  Kommunale Einrichtungen
  •  Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Meine Referenzen:

Gerne teile ich Ihnen meine Referenzen mit.

Aus Gründen der Verschwiegenheit kann ich Ihnen meine Referenzen nur auf Anfrage und mit Genehmigung der Auftraggeber mitteilen.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

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